www.BeraterHaftung.de

Herzlich willkommen auf www.BeraterHaftung.de.

Seit 2004 betreuen und organisieren wir, unter dem geschützten Markenzeichen "iipk"(c), Informations- und Interessengemeinschaften für private Kapitalanleger.

Für über 3.000 aktive, passive, sowie ehemalige Mitglieder, mit hunderten von gescheiterten Kapitalanlagen, ist und war unsere bisherige Arbeit wichtig und in vielen Fällen erfolgreich.

Unser Wirken ist notwendig, weil die Ethik bei der Vermittlung von Kapitalanlagen mehr und mehr schwindet. Vor einigen Jahren galt im angloamerikanischen Raum noch die Ausbildungsmaxime: "your Customer comes first"! Natürlich behaupten auch deutsche oder europäische Finanzdienstleister, dass der Kunde immer zuerst kommt.

Die traurige Wahrheit sieht heute ganz anders aus: Bankmitarbeiter werden zu Verkäufern degradiert, die jeden Monat Provisionen zu scheffeln haben. Strukturvertriebe raten Anlegern dazu Lebensversicherungen zu kündigen, damit auch der letzte Rubel in geschlossene Beteiligungen rollen kann. Freundeskreise empfehlen sich gegenseitig, weil sie den penetranten und gut geschulten Verkäufern nicht gewachsen sind.

Der Kunde ist nur noch wichtig, weil er das Mittel zum Zweck ist. Sein Geld soll möglichst schnell und möglichst oft in Provisionen umgewandelt werden. Nur wer sich dessen bewusst ist, kann Anlageentscheidungen mit dem notwendigen Abstand treffen.

Schieben Sie dem Missbrauch Ihres Kapitals einen Riegel vor.

Gemeinsam wehrt es sich besser!

Bernhard Ehlen 2013
Betriebswirt (HWK)

 

Buch-Tipp

Buchtipp: Bank- und Kapitalmarktrecht

Eckhard M. Theewen (Hrsg.)
Bernhard Ehlen (Co-Autor)
Bank- und Kapitalmarktrecht
Handbuch für Fachanwaltschaft und Bankpraxis € 159,00

Wichtige Urteile

BGH: Versicherungsbedingungen vieler Rechtsschutzversicherungen teilweise unwirksam

Gute Nachrichten für Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die von zahlreichen Versicherern im Rahmen der Versicherungsbedingungen verwendete „Effektenklausel“ bzw. „Prospekthaftungsklausel“ unwirksam ist. Diese Klauseln schließen den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus, die in ursächlichem Zusammenhang stehen mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind. Vielen Anlegern wurde aufgrund dieser Versicherungsklauseln in der Vergangenheit der Versicherungsschutz verweigert.

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