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Wer schützt die Anleger vor den Anlegerschützern?

Schlechter Rat kann teuer sein!

Ein Blick in die Tagespresse und die zahlreichen Publikationen in der einschlägigen Wirtschafts- und Fachpresse oder eine kurze Recherche im Internet zeigen aktuell offenkundig: Nicht erst seit der viel diskutierten Finanzmarktkrise ist eine ganz enorme dynamische Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Feld des Kapitalmarktrechts zu verzeichnen. Nicht nur unseriöse Graumarktanbieter, sondern zunehmend auch größere Finanzvertriebe und auch Banken sehen sich verstärkt den Ansprüchen und Klagen von Anlegern ausgesetzt, die nicht bereit sind, Anlageverluste, die sie nicht nachvollziehen können, einfach hinzunehmen.

Im Zuge der in der Tendenz sehr anlegerfreundlichen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen sich nun zunehmend auch einige Journalisten und auch Anwälte, veranlasst, vor profithungrigen Anlegeranwälten, aussichtslosen Klagen und massiver Verunsicherung der Anleger zu warnen. Grundsätzlich ist es durchaus richtig, die Anbieter von Patentlösungen und Nassauern der Finanzmarktkrise einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Offenkundig falsch sind allerdings alle Argumentationen und Kritiken, die berechtigte Anliegen des Anlegerschutzes und unseriöse Hilfsangebote über den sprichwörtlichen Kamm scheren. In der Öffentlichkeit wird nicht erst seit der Lehmann-Pleite und ähnlichen spektakulären Fällen von Anlageverlusten zunehmend gefordert den Anlegerschutz zu stärken und dieses Thema ist auch zunehmend zum Gegenstand politischer Forderungen geworden. Pauschale, einseitige Kritik unterschätzt zudem immer das Urteilsvermögen der betroffenen Anleger.  Diese lassen sich nämlich in aller Regel nicht einfach Schäden suggerieren, sondern reagieren auf für sie nicht erklärbare Verluste und falsche Darstellungen der Anlagerisiken. Natürlich sollten geschädigte Anleger oder solche, die sich bei einer Kapitalanlage falsch beraten fühlen und eine negative Entwicklung ihrer Investition befürchten, wenn sie rechtlichen Rat suchen genau prüfen, welchen Anwalt oder welche Kanzlei sie konsultieren.  Hier gibt es aber für betroffene Anleger nachvollziehbare und gute Selektionskriterien. Ein kompetenter und seriöser Anwalt auf dem Feld des Kapitalmarktrechts sollte:

-    Über fundierte, möglichst jahrelange Erfahrung auf diesem komplexen Rechtsgebiet verfügen
-    Er sollte die rechtlichen Hintergründe einer Anlageform, der anlegergerechten produktspezifischen Beratung oder den Eintritt eines bereits erfolgten Verlustfalles auch für den betroffenen Anleger als juristischen Laien gut verständlich nachvollziehen, darlegen und erklären können.
-    Weiterhin sollte er mögliche Ansatzpunkte für ein zielführendes Vorgehen an Hand höchstrichterlicher Entscheidungen- falls diese wie sehr häufig vorhanden sind- dem betroffenen Anleger anschaulich darstellen.
-    Er sollte im Vorfeld der Mandatserteilung die Chancen und Risiken eines rechtlichen Vorgehens nachvollziehbar schildern und abwägen.

Ein weiteres Merkmal eines kompetenten und sachkundigen Anwalts sind auch fachbezogenen Veröffentlichungen, Tätigkeiten im Bereich von Schulungen oder Lehraufträgen im Kapitalmarktrecht oder die Fachanwaltsbezeichnung. Letztendlich wird auch jeder gute und fachlich kompetente Anwalt auf dem Feld des Kapitalmarktrechts einem Geschädigten und potentiellen Mandanten im Vorfeld einer Mandatserteilung Auskunft über seine Tätigkeitsschwerpunkte und mögliche rechtliche Ansätze des dargestellten Einzelfallgeschehens erteilen. Er ist dabei auch standesrechtlich verpflichtet, diese Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen.

Die betroffenen Anleger haben jedenfalls wenig von pauschalen „Warnungen“ und sollten stets auch prüfen, wer diese ausspricht. Oft sind es dann nämlich die Verlustverantwortlichen selbst, die vor „sinnlosen Klagen“ warnen und letztendlich dadurch nur geschädigte Anleger ausbremsen und die rechtliche Überprüfung von wirtschaftlich häufig sinnlosen Produkten und Investitionen verhindern wollen. Die zahlreichen anlegerfreundlichen Urteile gerade der jüngsten Zeit sprechen jedenfalls eine deutlich andere Sprache und wurden letztendlich durch kritische Anleger bewirkt, die sich gegen  eingetretene Verluste am Kapitalmarkt mit fachkundigen Ratgebern und spezialisierter Anwaltskanzleien erfolgreich zur Wehr gesetzt haben.  Und entscheidendenden Gerichten – bis hin zum Bundesgerichtshof - wird man wohl kaum den Vorwurf machen, sie seien auf Irreführungen betroffener Anleger hereingefallen und hätten generell den Anlagen vieler Anleger Schäden zugefügt.

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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