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Selbstverpflichtung geschlossener Fonds reicht nicht aus

Zwar hat sich der Verband geschlossener Fonds e.V. (VGF) durch eine Selbstverpflichtung zur fristgerechten Vorlage so genannter Leistungsbilanzen verpflichtet, anscheinend nehmen es viele der Verbandsmitglieder damit nicht so genau. Eigentlich hätten diese bis zum 30. September 2009 ihre Leistungsbilanzen vorgelegt werden müssen, laut einem Bericht von „Welt online" vom 9. Oktober 2009 wurde diese Frist jedoch von einem Teil der Mitglieder versäumt. Demnach wären nur 28 der 44 Verbandsmitglieder ihrer Verpflichtung nachgekommen.

Für Verbraucherschützer ist dieses Verhalten Anlass, an der Ernsthaftigkeit der Selbstverpflichtung zu Zweifeln. Sie fordern daher eine gesetzliche Regelung über die Vorlage von Leistungsbilanzen. Ganz anders sieht der Verband VGF die Situation. Er sieht eine positive Entwicklung, da der Anteil der Mitglieder, die rechtzeitig eine Leistungsbilanz vorgelegt hätten, von 50 Prozent auf 64 Prozent gestiegen sei, so in einer Pressemitteilung vom 5. Oktober 2009.

Ursprünglich war die Selbstverpflichtung der im VGF organisierten geschlossenen Fonds entstanden, um verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen, nachdem diese zum Teil - auch durch so manche schwarze Schafe in der Branche - hohe Verluste erlitten hatten. Die vorzulegenden Leistungsbilanzen sollen in diesem Zusammenhang die Transparenz für Anleger erhöhen, da sie Auskunft über die wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Fonds geben. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Transparenzversprechen in Zukunft auch vollständig eingelöst wird.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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