Verschärfte Gesetze nach schlechter Beratung durch Banken |
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Nachdem FINANZTEST kürzlich erneut Missstände bei der Anlageberatung durch die Banken festgestellt hat, will sich die zuständige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner nicht mehr nur auf freiwillige Zusagen der Branche verlassen.
Sie ist der Auffassung, dass es hier verschärfter gesetzlicher Regelungen bedarf, um die Teils katastrophalen Beratungsleistungen von Finanzinstituten zu verbessern und damit Anleger vor ungeeigneten Finanzprodukten zu schützen.
Nachdem die Verbraucherschutzministerin bereits kurz nach Veröffentlichung der Ergebnisse des Anlagetests von FINANZTEST die Institute aufrief, ihre Vertriebsstrukturen zu überdenken und transparenter zu gestalten, sollen nun gesetzliche Maßnahmen den Druck auf die Institute weiter erhöhen. So soll beispielsweise die Haftung für Finanzprodukte sowie für deren Vertrieb deutlich verschärft werden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Falschberatung soll von derzeit drei Jahren auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Auch soll der Graue Kapitalmarkt zukünftig stärker überwacht und dessen Regulierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dann würde beispielsweise auch der Vertrieb von geschlossenen Fonds unter staatlicher Kontrolle stehen. Ob sich Forderungen nach der Umkehr der Beweislast bei Beratungsfehlern politisch durchsetzen lassen, scheint angesichts der Uneinigkeit der Regierungskoalition bei der Frage der Finanzmarktregulierung fraglich. Insgesamt bleibt abzuwarten, ob und welche Verbesserungen sich letztlich für Anleger realisieren werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass groß angekündigte Reformen den politischen Willensbildungsprozess nicht überleben. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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