Auch bei Anlageberatung auf Honorarbasis ist Vorsicht geboten |
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Nachdem die so genannten Anlageberater von Banken und anderen Finanzinstituten aufgrund zahlreicher Skandale ins Zwielicht geraten sind, greifen mehr und mehr Anleger auf Berater zurück, die auf Honorarbasis arbeiten.
Sie versprechen sich davon eine unabhängige Beratung frei von eigenen Interessen des Beraters.
Viel Vertrauen ist verloren gegangen in die Integrität der hergebrachten Anlageberatung z.B. durch die eigene Hausbank. Anleger wurden in den letzten Monaten beinahe wöchentlich mit neuen Schlagzeilen konfrontiert über nicht offen gelegte Vermittlungsprovisionen oder gänzlich ungeeignete Anlageprodukte. Offensichtlich stand und steht bei vielen Beratungsgesprächen die Optimierung der Vermittlungsprovision im Vordergrund. Wer das vermeiden will, greift auf die wachsende Zahl unabhängiger Anlageberater zurück, die meist gegen Stundenhonorar eine Bestandsaufnahme der eigenen finanziellen Situation und der Anlageziele durchführen und dann maßgeschneiderte Anlageempfehlungen abgeben. Soweit die Theorie. Inzwischen mehren sich jedoch Anzeichen, dass die Branche der unabhängigen Anlageberater unterwandert wird von schwarzen Schafen, die neben dem vom Ratsuchenden gezahlten Honorar auch noch Vermittlungsprovisionen vom Anbieter des vermittelten Finanzprodukts einstreichen, ohne dies dem Anleger zu offenbaren. Dies widerspricht natürlich dem Kodex der Branche, nach dem anfallende Provisionen an den Anleger auszukehren sind. Eine Lösung des Problems kann darin liegen, sich vor Abschluss des Beratungsvertrags schriftlich zusichern zu lassen, dass keine Provisionen für die Vermittlung von Anlageprodukten angenommen werden. Dies stellt freilich keine Versicherung dar, dass man letztlich nicht doch an ein „schwarzes Schaf" gerät. Fachleute fordern daher, die Berufsbezeichnung „Finanzberater" zu schützen und Personen, die diese Berufsbezeichnung führen, strenger zu kontrollieren. Damit könnte besser als bisher sichergestellt werden, dass nur solche Finanzberater sich als solche bezeichnen dürfen, die unabhängige Anlageberatung anbieten. Sogenannte Finanzberater von Banken und anderen Finanzinstituten, deren Tätigkeit sich im Wesentlichen auf den Verkauf von Finanzprodukten gegen Provision beschränkt, müssten sich dann eine andere Berufsbezeichnung suchen. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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