www.BeraterHaftung.de

Fondsgebühren – wie man trotz Misserfolg Geld verdient

Gutes Geld für gute Leistung - das sollte die Maxime einer funktionierenden Wirtschaftsordnung sein. Was aber tun, wenn es mal nicht so gut funktioniert mit der Leistung? Eine Möglichkeit wäre, beim Preis zurückzustecken und durch erhöhte Anstrengungen auf ein vernünftiges Leistungsniveau zurückzufinden. Doch es geht auch anders, und wie, dass zeigt ein Blick auf die Praktiken so mancher Investmentfonds.

Dort ist es seit einiger Zeit nicht mehr so weit her mit der guten Leistung. Die Wertentwicklung lässt zu wünschen übrig, versprochene Renditen bleiben aus. Die Folge: Anleger warten mit neuen Anlageentscheidungen lieber ab und parken ihr Vermögen in der Zwischenzeit lieber woanders. Damit sinkt natürlich auf Dauer das Anlagevermögen der Fonds.

Doch Not macht bekanntlich erfinderisch. Da mit dem sinkenden Anlagevermögen auch die Summe der erhobenen Verwaltungsgebühren sinkt, werden einfach zusätzliche Gebühren eingeführt, mit denen verbliebenen Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen wird. Sehr beliebt ist hier zum Beispiel eine Gebühr auf den Erfolg des Fonds in einem bestimmten Zeitraum. Der Trick hierbei ist, dass die Gebühr dann anfällt, wenn die Fondsentwicklung in einem Zeitraum besser war als ein Vergleichsindex. Das gilt auch dann, wenn die Wertentwicklung negativ verlief, das heißt, wenn der Fonds effektiv an Wert verloren hat. Anlegern werden derart absurde Gebührenstrukturen mit dem Argument vermittelt, dass eine Erfolgsgebühr ein zusätzliches Incentive für die Fondsmanager darstelle.

Ob solche Incentives tatsächlich zu besseren Renditen für die Anleger führt, hat auch die Stiftung Warentest interessiert. Das Ergebnis ihrer Untersuchung von 72 globalen Aktienfonds konnte keinen Zusammenhang zwischen Erfolgsgebühr und Rendite feststellen. Damit ist klar: die Erfolgsgebühren dienen offensichtlich allein der Einnahmeverbesserung der Fondsgesellschaften. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass im Fall, dass der Fonds schlechter als der Vergleichsindex abschneiden sollte, nicht etwa eine negative Gebühr in Form einer Gebührengutschrift erfolgt. Nein, in diesem Fall passiert einfach gar nichts. Auch findet regelmäßig keine Gegenrechnung von Erfolgen mit Misserfolgen der Vergangenheit statt, bevor Erfolgsgebühren erhoben werden.

Wegen der zum Teil erheblichen Erfolgsgebühren, die einige Fondsgesellschaften inzwischen erheben, sollten Anleger diese bei ihrer Anlageentscheidung nicht außer Acht lassen. Da es laut den Untersuchungen der Stiftung Warentest anscheinend keinen Zusammenhang zwischen Performance und Erfolgsgebühr gibt, erscheint es sinnvoll, solche Fonds auszuwählen, die auf derart unsinnige Gebühren verzichten, die offensichtlich nur dazu dienen, die eigenen Kassen zu füllen.

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

Weiterlesen-Link
Banner
Banner