Beratungsprotokolle vielfach unbrauchbar |
|
Eigentlich soll die seit Anfang des Jahres geltende Pflicht von Banken, nach Verkaufsgesprächen über Geldanlagen ein Beratungsprotokoll auszustellen, für mehr Rechtssicherheit bei Privatanlegern sorgen. Doch offenbar ist dem nicht immer so.
Die Zeitschrift „Finanztest" kommt nämlich zu dem Ergebnis, dass die Beratungsprotokolle vielfach weniger der Dokumentation des Verkaufsgesprächs dienen, sondern eher den Banken als Schutz vor Schadenersatzklagen.
In der Untersuchung stellte „Finanztest" fest, dass vielfach die konkrete Benennung von Risiken eines bestimmten Finanzprodukts im Protokoll fehle. Statt dessen werde konstatiert, dass der Anleger über die Risiken des Finanzprodukts aufgeklärt worden sei. Anleger, die ein solches Protokoll akzeptieren, verlieren damit jede Chance auf gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz. Daneben soll es laut Bericht von „Finanztest" auch noch viele Banken geben, die ihrer Pflicht überhaupt nicht nachkommen und kein Beratungsprotokoll aushändigen. So sei lediglich nach 10 von 16 Beratungsgesprächen überhaupt ein Protokoll ausgehändigt worden. Aber selbst dann hätten diese nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Anleger sollten daher die Angaben im Beratungsprotokoll genau prüfen und ggf. auf Nachbesserung bestehen. Wer Sätze wie „Über die Risiken des Produktes wurde aufgeklärt." akzeptiert, wird später bei möglichen Schadenersatzforderungen Probleme beim Nachweis des Beratungsfehlers bekommen. |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen
