Geprellte Anleger sollten lieber auf Selbstjustiz verzichten |
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Anleger, die von Ihrem Anlageberater wegen schlechter Anlageempfehlungen geschädigt wurden, sollten besser auf Versuche verzichten, die Sache im Wege der Selbstjustiz zu bereinigen, auch wenn die Aussicht auf schnelle Genugtuung noch so verlockend erscheinen mag.
Das Landgericht Traunstein hat genau deshalb vier Anleger zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie ihren Anlageberater entführt und im Keller eines Hauses gefangen gehalten hatten. Sie hofften, auf diesem Weg rund 2,4 Mio. € zu erpressen. Diesen Betrag hatte der Anlageberater für sie in den USA angelegt, aber nicht zurückgezahlt. Geprellte Anleger sollten sich daher bei ihren Versuchen, das verlorene Geld zurückzuerlangen, an die bewährten Rechtswege halten. Gerne sind wir bei der Vermittlung geeigneten fachlichen Rats behilflich. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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