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Anlegerschutz bei Immobilienfonds soll deutlich gestärkt werden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will den Anlegerschutz bei offenen Immobilienfonds deutlich stärken. Dies geht aus einem Diskussionspapier des Hauses hervor, das nach Gesprächen mit dem Branchenverband BVI erstellt wurde.

Demnach plant das BMF eine Mindestanlagedauer von zwei Jahren und Kündigungsfristen von 6 bis 24 Monaten für alle Anleger. Damit soll spekulatives Anlageverhalten deutlich erschwert werden. Darüber hinaus wird auch vorgeschlagen, bei der Immobilienbewertung einen generellen Abschlag von zehn Prozent auf den von Sachverständigen ermittelten Immobilienwert vorzunehmen.

Der Branchenverband BVI will zwar die geplanten Mindesthaltefristen akzeptieren, sträubt sich jedoch heftig gegen die Kündigungsfristen und die Bewertungsabschläge. Aus seiner Sicht würden insbesondere die Bewertungsabschläge viele Fonds in eine prekäre Lage bringen und darüber hinaus Anlegern einen großen Teil der Rendite kosten.

Ob diese vom BMF geplanten Regelungen so umgesetzt werden, ist noch offen. Erfahrungsgemäß werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch deutliche Veränderungen vorgenommen, die auf Interventionen von Interessengruppen zurückzuführen sind. Es bleibt jedoch zu hoffen, dass dabei das Ziel des verbesserten Anlegerschutzes nicht aus den Augen verloren wird.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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