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Fondsbranche läuft Sturm gegen Reformpläne des Bundesfinanzministeriums

Die vom Bundesfinanzministerium (BMF) geplante Reform der offenen Immobilienfonds stößt in der Branche selbst auf wenig Gegenliebe. Zu den wichtigsten geplanten Veränderungen gehört ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 10 Prozent auf Immobilienwerte als Sicherheitspuffer sowie eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren auf Fondsanteile.

Mit diesen Veränderungen möchte sich der Branchenverband BVI nicht einverstanden erklären und hat statt dessen eigene Reformvorschläge vorgestellt. Demnach soll auch eine Mindesthaltefrist von 12 Monaten ausreichen und das auch nur bei institutionellen Anlegern. Für Kleinanleger soll es überhaupt keine Mindestanlagefristen geben. Bei der Immobilienbewertung schlägt der BVI statt der bisherigen jährlichen Bewertung eine halbjährliche Bewertung durch unabhängige Sachverständige vor. Von einem pauschalen Bewertungsabschlag als Sicherheitspuffer ist in diesen Vorschlägen nichts zu finden. Branchenvertreter sehen hierin sogar eine „Enteignung der Anleger", so der Hauptgeschäftsführer des BVI, Stefan Seip.

Branchenkenner sehen indes insbesondere in den geplanten Halte- bzw. Kündigungsfristen einen überfälligen Beitrag, um zu verhindern, dass institutionelle Anleger Immobilienfonds nutzen, um Mittel kurzfristig anzulegen und dann ebenso schnell wieder abzuziehen, mit zum Teil dramatischen Folgen für die Werthaltigkeit der Fonds.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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