Sonderregelung für Kleinanleger von Immobilienfonds |
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In die Diskussion um die geplante verstärkte Regulierung von offenen Immobilienfonds ist erneut Bewegung gekommen. Demnach sollen Privatanleger auch zukünftig Fondsanteile ohne Sperrfrist verkaufen können, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 5.000 €.
Mit einer solchen Regelung würde die Bundesregierung auf Forderungen der Branche zugehen, die insbesondere für Klein- und Privatanleger Ausnahmen von der generell angestrebten Mindesthaltefrist von 2 Jahren fordert. Darüber hinaus ist man wohl auch von den ursprünglich geplanten generellen Bewertungsabschlägen auf das Immobilienvermögen der Fonds abgerückt. Statt dessen sollen die Fondsimmobilien zukünftig quartalsweise statt jährlich von Sachverständigen bewertet werden. Kritiker hatten den ursprünglich geplanten generellen Bewertungsabschlag als versteckte Enteignung der Anleger gegeißelt. Allerdings dürfte die quartalsweise Bewertung des Immobilienvermögens mit höheren Kosten einher gehen, die letztlich von den Anlegern zu tragen sein werden. Nach wie vor ist der Entwurf einer Neuregulierung der Immobilienfonds in der Diskussion, so dass derzeit noch keine Klarheit darüber besteht, wie die neuen Regeln nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aussehen werden. |
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