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Banken missachten Pflicht zur Offenlegung von Provisionen

Laut einer Studie der Verbraucherzentralen in Deutschland missachten zwei von drei Banken und Sparkassen in Deutschland die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen. Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin mitgeteilt.

Laut Studie haben 280 Bankkunden ihre Bank gebeten, erhaltene Provisionen ihnen gegenüber offen zu legen. Das Ergebnis ist niederschmetternd. Nur zwei Prozent der angeschriebenen Banken sollen erhaltene Provisionen vollständig offen gelegt haben. In über der Hälfte der Fälle sollen dagegen Auskünfte hierüber ganz oder teilweise verweigert worden sein, zum Teil mit abenteuerlichen Ausreden, wie z.b. zu hoher Verwaltungsaufwand oder dem Hinweis, die Informationen über das Internet einholen zu können.

Beliebt bei der Auskunftsverweigerung soll auch der Hinweis gewesen sein, dass es sich um Festpreisgeschäfte gehandelt habe. In diesen Fällen werden die Wertpapiere zunächst auf eigene Rechnung gekauft. Der Gewinn ergibt sich in diesen Fällen nicht aus einer Provision, sondern aus der Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis.

Die Verbraucherzentralen bezweifeln allerdings, dass es sich bei den verweigerten Auskünften immer um sogenannte Festpreisgeschäfte gehandelt hat. Sie verweisen auf die Tatsache, dass der Kunde auch bei Festpreisgeschäften das Eigeninteresse der Bank erkennen können sollte. Allerdings sind Banken bisher nur zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet, nicht aber von Gewinnspannen bei Festpreisgeschäften. Für die Verbraucherzentralen steht fest, dass die Kreditinstitute mit ihrem intransparenten Verhalten im Hinblick auf erhaltene Provisionen kaum das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen werden können. Sie fordern daher eine einheitliche Pflicht zur Offenlegung von Provisionen und anderen Vertriebsanreizen. Denn nur so kann der Anleger das Eigeninteresse der Bank an der Vermittlung einer Geldanlage tatsächlich erkennen.

 

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