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Privatbanken wollen Einlagensicherung zurückfahren

Die Privatbanken in Deutschland wollen die Höhe der freiwilligen Einlagensicherung absenken. Diese wird über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) organisiert und greift in Fällen, bei denen die gesetzliche Einlagensicherung nicht ausreichen würde. Über die gesetzliche Einlagensicherung sind Anleger bis zu 100.000 € abgesichert.

Der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken geht über das gesetzliche Sicherungsniveau deutlich hinaus. Bisher sieht er im Fall einer Insolvenz Entschädigungen bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank vor. Das bedeutet in der Praxis eine Absicherung über mehrere Millionen Euro pro Anleger. Der Plan des BdB sieht nun eine schrittweise Reduzierung der Sicherungsgrenzen vor, die sich von 2015 bis zum Jahr 2025 erstreckt. Dann soll der Einlagensicherungsfonds nur noch bis zu 8,75 des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank haften.

Für viele Kleinanleger wird diese Änderung allerdings kaum negative Konsequenzen im Hinblick auf die Absicherung ihrer Einlagen nach sich ziehen. Denn auch nach dem 1. Januar 2025 würde selbst bei einer kleineren Bank der Mindestschutz immer noch über 400.000 € betragen. Die Rückführung der Einlagensicherung der Privatbanken wird daher in erster Linie für Großanleger von Bedeutung sein. Noch sind auch die geplanten neuen Regelungen von den zuständigen Gremien des BdB nicht verabschiedet. Das Thema steh erst Mitte Oktober zur Abstimmung.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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