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BGH-Urteil zu DG-Fonds wahrscheinlich geplatzt

Laut Presseberichten fällt ein erwartetes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Sachen DG-Fonds aus. Der Grund hierfür soll in einem Vergleich liegen, den die Parteien kurz dem Verhandlungstermin am 15. Juni 2010 geschlossen haben sollen. In diesem Fall schließt die Zivilprozessordnung einen Urteilsspruch des Gerichts aus.

So erfreulich ein Vergleich zwischen den Parteien für den Kläger möglicherweise sein kann, so enttäuschend ist er für die übrigen betroffenen Anleger, die durch ihr Investment bei einem der inzwischen insolventen DG-Fonds viel Geld verloren haben. Denn auch wenn das erwartete BGH-Urteil nur für den konkreten verhandelten Fall gegolten hätte, so hätte es dennoch Signalwirkung auf ähnlich gelagerte Fälle entfaltet.

Anlegerschützer beobachten in jüngster Zeit vermehrt, dass sich Parteien kurz vor einer BGH-Entscheidung im Wege des Vergleichs einigen. Was für den einzelnen Betroffenen möglicherweise das lang ersehnte Ende eines jahrelangen Rechtsstreits bedeutet, erschwert andererseits die Durchsetzung der berechtigten Interessen anderer Betroffener. Für die verklagten Unternehmen ist der Vergleich in letzter Minute wahrscheinlich eine lohnende Strategie, insbesondere, wenn sie sich zahlreichen Klagen ausgesetzt sehen.


 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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