Weiterer DG-Fonds-Anleger klagt erfolgreich Schadenersatz ein |
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Mehr und mehr Anleger von DG-Fonds klagen ihre Schadenersatzansprüche erfolgreich ein. So erzielte jüngst ein Anleger des DG-Fonds 36 ein Urteil zu seinen Gunsten, in dem das OLG Stuttgart ihm Schadenersatz - wie zuvor schon die Vorinstanz - zusprach.
Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass der Anlageberater seiner Bank es versäumt hatte, den Anleger über die Höhe der Rückvergütung (Kickback) aufzuklären, die der Bank für die Vermittlung des Anlagegeschäfts gezahlt wurde. Dabei stellten die Richter auch fest, dass der Verkaufsprospekt in dieser Hinsicht unzutreffend und irreführend gewesen sei. Immerhin hatte die verklagte Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen am DG-Fonds 36 eine Provision von acht Prozent der Beteiligungssumme erhalten. Nach Rechtsprechung des BGH müssen Banken als Anlagevermittler Vermittlungsprovisionen offen legen. Auf diese Weise soll für den Anleger erkennbar werden, ob möglicherweise eine Interessenkollision im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft vorliegt. Denn je höher die Provision für die Vermittlung einer Geldanlage, um so größer die Gefahr, dass die Bank hier aus eher eigennützigen Motiven handelt. Geschädigte Anleger von DG-Fonds sollten bei ihrer Entscheidung über die Geltendmachung von Schadenersatz berücksichtigen, dass die Verjährungsfristen spätestens Ende 2011 enden. In jedem Fall sollte bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen Expertenrat hinzugezogen werden. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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