Restrukturierungskonzept von DEIKON fordert finanzielle Opfer |
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Inhabern von Anleihen der DEIKON GmbH, bzw. deren Rechtsvorgängern, stehen schwere Zeiten ins Haus. Das Unternehmen hat in Pressemitteilungen bekannt gemacht, dass es im Rahmen eines Sanierungskonzepts zum 1. Juli 2010 fällige Zinszahlungen aussetzen wird.
Die Maßnahme ist nach Darstellung des Unternehmens Teil eines Restrukturierungskonzepts, das zumindest das mittelfristige Überleben sichern soll. DEIKON stellt ein einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2010 auch klar, dass im alternativen Fall der Insolvenz der DEIKON ein „vollständiger Ausfall für die Anleihegläubiger" droht. Unabhängig von dem angestrebten Restrukturierungskonzept, das noch auf Gläubigerversammlungen abgesegnet werden muss, besteht nach Angaben des Unternehmens Insolvenzgefahr. Damit dürfte das Überleben der DEIKON am sprichwörtlichen seidenen Faden hängen. Anleger, die Anleihen des Unternehmens erworben haben und denen nun möglicherweise der Totalverlust droht, sollten prüfen, ob sie zum Zeitpunkt des Erwerbs ordnungsgemäß über die Risiken dieser Anlageform aufgeklärt wurden. Teilweise sollen die Anleihen als sichere Geldanlage vermittelt worden sein mit täglicher Verfügbarkeit und einem Festzins von 6 Prozent p.a.. In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob nicht versteckte Vermittlungsprovisionen geflossen sind, die nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH Schadenersatzpflicht auslösen würden. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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