Anlegern der Victory Medienfonds drohen offenbar Nachzahlungen |
|
Pressemitteilungen zufolge sollen Anleger der Victory Medienfonds Schreiben von den Finanzbehörden erhalten haben, in denen sie zu erheblichen Steuernachzahlungen aufgefordert werden.
Die Finanzbehörden haben sich dabei die Auffassung zu Eigen gemacht, dass es sich bei den Fonds nicht um die Hersteller der Filme handelt. Aufgrund von Schuldübernahmegarantien, die mit Banken abgeschlossen worden waren, hätten die Filmfonds kein unternehmerisches Risiko getragen. Die Filmfonds hätten faktisch die Filme nach Fertigstellung gekauft, so dass die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abzuschreiben sind. Hätten die Fonds als Hersteller der Filme gegolten, wäre eine Sofortabschreibung der Herstellungskosten möglich gewesen, was der eigentlichen Fondskonstruktion entsprochen hätte. Für Anleger bedeutet diese Rechtsauffassung der Finanzbehörden, dass sie sich erheblichen Steuernachforderungen ausgesetzt sehen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig über die eigene Rechtsposition aufklären zu lassen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob im Rahmen der Fondsbeteiligung ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde. |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Deutsche wollen mehr Durchblick bei Finanzen
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
