Noa Bank geschlossen – wie geht es weiter? |
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Seit dem 18. August 2010 ist die Noa Bank geschlossen. Für die Kunden ist es damit nicht mehr möglich, an ihr auf den Tages- oder Festgeldkonten liegendes Geld zu kommen.
Angeblich sollen sich zum Zeitpunkt der Schließung der Bank noch rund 172 Mio. € auf den Kundenkonten der Bank befunden haben. Für die Kunden der Noa Bank ist es daher wichtig zu wissen, ob und in welcher Höhe ihre Einlagen bei der Bank gesichert sind.
Die Kundengelder, die sich auf Konten der Noa Bank befinden sind grundsätzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt. Damit sind Einlagen bis zur Höhe von 50.000 € gesichert. Abgesichert werden auch die Zinsen, die bis zur Rückzahlung der Einlagen an die Kunden bzw. bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens auflaufen. Dies gilt allerdings nicht für Kunden, die im Besitz von sogenannten Genussscheinen sind. Da sie zu den aktienähnlichen Wertpapieren zählen, gehen Anleger damit ein unternehmerisches Risiko ein, das nicht über die Einlagensicherung abgedeckt wird. Anleger mit Genussscheinen können daher allenfalls hoffen, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu Ihrem Geld zu kommen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass solchen Forderungen eine große Zahl anderer Forderungsarten vorgeht, so dass es fraglich ist, ob genug Masse vorhanden ist, um auch Inhaber von Genussscheinen auszuzahlen. Bis zur Auszahlung der Kundeneinlagen können jedoch einige Monate vergehen, da zuvor die für die Bankenaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall feststellen muss. Dieser Fall wird festgestellt, wenn die Bank selbst nicht in der Lage ist, die Kundeneinlagen zurückzuzahlen. Danach prüft die EdB die Ansprüche der Anleger. Die Prüfung hat unverzüglich zu erfolgen, die EdB hat jedoch drei Monate Zeit, nach Feststellung der Berechtigung die Auszahlung der Entschädigung vorzunehmen. |
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