ALAG-Anlegern drohen nun Mahnbescheide |
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Kürzlich berichteten wir, dass Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG Zahlungsaufforderungen von einem Inkassounternehmen erhielten, in denen sie zur Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert wurden. Nun hat die ALAG offenbar einen Gang höher geschaltet, denn angeblich sollen einige Anleger nun Mahnbescheide erhalten haben.
Hierbei ist zu beachten, dass im Falle eines unterbliebenen fristgerechten Widerspruchs der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann. Dieser stellt die Voraussetzung für eine etwaige Zwangsvollstreckung dar. Anleger sind daher gut beraten, im Falles des Zugangs eines Mahnbescheids rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen und z.b. Widerspruch einzulegen. Ratsam ist in diesem Fall, zum einen die behauptete Forderung zu überprüfen, zum anderen aber auch mögliche eigene Forderungen zu prüfen,. Diese können sich zum Beispiel darin begründen, dass nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind im Falle eines Aufklärungsverschuldens Erwerber einer atypisch stillen Beteiligung so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Bereits geleistete Einlagen sind abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu erstatten und weitere Einlageverpflichtungen unzulässig. Der Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann sich dabei sowohl gegen den Anlagevermittler als auch gegen die Beteiligungsgesellschaft richten. Anleger sollten zur Klärung ihrer Rechtsposition und zur Durchsetzung etwaiger eigener Ansprüche in jeden Fall fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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