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Anlegerschutz in Deutschland – wie geht es weiter?

Dass der Anlegerschutz in Deutschland verbesserungswürdig ist, darüber ist man sich einig. Doch damit hört die Gemeinsamkeit der an der Regierungskoalition beteiligten Parteien auch schon wieder auf. An der Frage, wie eine Verbesserung denn aussehen soll, scheiden sich die Geister.

So tritt das Bundesfinanzministerium unter der Führung von Finanzminister Schäuble (CDU) dafür ein, dass der Vertrieb von geschlossenen Fonds zukünftig unter die Vorschriften des Kreditwesengesetzes fallen soll. Vermittler von geschlossenen Fonds müssten sich damit der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterwerfen. Solche Pläne gehen dem FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerium unter Minister Brüderle offenbar zu weit. Nach dortigen Plänen sollen Vertriebler von Anlageprodukten lediglich der Gewerbeaufsicht unterstellt werden, was ein erheblich liberaleres Grundkonzept darstellt.

Welche der Positionen sich letztlich im Rahmen der Ressortabstimmung, die bis Ende des Sommers durchgeführt worden sein soll, durchsetzen, ist unklar. Schützenhilfe erfährt die Position des Bundesfinanzministeriums von den Grünen, die von einer Unterstellung unter die Gewerbeaufsicht nur wenig halten. Sie fordern darüber hinaus auch grundlegende Änderungen bei den Beraterprovisionen. Sie sollten zukünftig den Anlegern ausgezahlt werden müssen bzw. verboten werden. Davon verspricht man sich eine Verbesserung der Beratungsqualität, weil Anlageprodukte dann nicht mehr nur deshalb empfohlen würden, weil sie eine hohe Provision bringen.

Es darf bezweifelt werden, ob solche weit gehenden Forderungen - obgleich möglicherweise wünschenswert - Eingang in die Neugestaltung des Anlegerschutzes finden werden. Anleger werden sich deshalb auch zukünftig bei Anlageentscheidungen auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen müssen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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