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Urteil gegen Hypo-Vereinsbank

In Sachen VIP Medienfonds 4 hat das Landgericht München I am 15. Januar 2008 gegen die Bayerische HypoVereinsbank AG geurteilt. Sie wurde verpflichtet, einem Anleger, der in den VIP Medienfonds 4 investiert hatte, Schadenersatz zu leisten (Az.: 4 O 4838/07).

Das Urteil geht jedoch über die Verpflichtung der Bank zur Rückabwicklung des Geschäfts hinaus: Das Institut wurde verurteilt, auch das Risiko zukünftiger steuerlicher und wirtschaftlicher Nachteile des Anlegers zu tragen und diesen davon freizustellen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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