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Finanzielle Risiken für VIP-Anleger

Anleger des VIP-Fonds 2 müssen mit erheblichen Risiken bei der Abwicklung ihres Fonds rechnen. Der Fonds befindet sich in der Liquidation. Anleger müssen jedoch aufgrund einer Mitteilung des Fondsmanagements davon ausgehen, dass wegen bestehender Verbindlichkeiten sowie nicht bilanzierter Verpflichtungen der Liquidationserlös nicht ausreichen wird, um ihre Ansprüche zu befriedigen.

Grundsätzlich besteht sogar die Möglichkeit, dass Anleger aufgrund der Kommanditistenhaftung verpflichtet sind, den ausstehenden Teil ihrer Kommanditisteneinlage zu leisten. Aufgrund der Konstruktion des VIP 2-Fonds kann dies zu erheblichen Nachzahlungen führen, da die Kommanditisten ursprünglich nur 55 Prozent der Zeichnungssumme zzgl. Agio aus Eigenmitteln leisten mussten. Die Kommanditistenhaftung käme zum Tragen, wenn der Liquidationserlös nicht ausreichen sollte, um die noch bestehenden Verpflichtungen des Fonds zu begleichen.

Neben die Risiken aus der Liquidation des Fonds treten nach wie vor Steuernachforderungen der Finanzbehörden, so dass sich Anleger des VIP 2-Fonds erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt sehen. Umso wichtiger ist daher die rechtzeitige Klärung der eigenen Rechtsposition, insbesondere die Prüfung möglicher eigener Schadenersatzansprüche. Diese können zum Beispiel aus fehlerhafter Aufklärung über die mit der Anlage einhergehenden Risiken rühren. Ein anderer Schadenersatzgrund kann in der unterbliebenen Aufklärung über Provisionen liegen, die der Anlagevermittler für die Vermittlung erhalten hat. Auch, um die mögliche Verjährung eigener Ansprüche zu vermeiden, sollten sich Anleger daher rechtzeitig rechtlich beraten lassen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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