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Urteil zugunsten von VIP-Anleger

Ein Anleger des Medienfonds VIP 4 hat vor dem OLG München ein Urteil gegen die Unicredit Bank (ehem. HypoVereinsbank) erstritten. Demnach muss die verurteilte Bank dem Anleger das gesamte investierte Kapital zuzügl. Zinsen zurückzahlen. Das Urteil vom 13. Juli 2010 ist jedoch noch nicht rechtskräftig (Az.: 5 U 2034/08).

Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Auffassung, dass der Anleger nicht ausreichend darüber informiert worden war, dass lediglich ein geringer Betrag des investierten Kapitals für die Filmproduktion vorgesehen war. Der weitaus größere Teil soll wieder an die verklagte Bank zurück geflossen sein. Aus diesen Mitteln sollte die für das Ende der Laufzeit garantierte Zahlung geleistet werden. Aufgrund dieses Konstrukts wurden den Anlegern des VIP 4 Fonds inzwischen die ursprünglichen Steuervorteile von den Finanzbehörden wieder aberkannt.

Laut Gericht hätte die verklagte Bank die Anleger über den Umstand informieren müssen, dass nur ein geringer Teil der Anlagesumme tatsächlich in die Filmproduktion fließen würde. Dies umso mehr, als sie an dieser Stelle über einen erheblichen Wissensvorsprung verfügte.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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