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3 x Schadenersatzurteil gegen Filmfonds

In drei Urteilen hat das Oberlandesgericht München Anlegern der Filmfonds Cinerenta II und III Schadenersatz zugesprochen (Az.: 19 U 3041/07, 3592/07 und 5453/06). Das berichtet die Wirtschaftswoche am 18. Februar 2008.

Das Urteil richtet sich gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor, die für die Fehler im Fondsprospekt gerade zu stehen hat. Das Gericht stellte hier unklare Aussagen zur Höhe der Vertriebsprovision und zum Verlustrisiko fest. Die Freude über diese Urteile dürfte Anlegern angesichts der jüngsten Entwicklungen bei den beiden Filmfonds schnell vergehen:

Die Staatsanwaltschaft München führt angeblich ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Fonds, das angeblich bereits kurz vor dem Abschluss stehen soll, wegen des Verdachts auf Betrug und Steuerhinterziehung. Ähnliche Fälle von Ermittlungsverfahren gegen Filmfonds, die im wesentlichen hohe Verluste für die Anleger einfuhren, führten zur Aberkennung der Steuervorteile und damit zu erheblichen Steuernachforderungen durch die Finanzverwaltung. Anleger sollten sich daher unbedingt beraten lassen, um mögliche eigene Schadenersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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