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Guthmann & Roth AG

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 30. Oktober 2002

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach

§ 5 Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

bekannt, dass bei dem Institut

Guthmann & Roth AG

Keithstraße 6

10787 Berlin

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin

an.

Bonn, den 30. Oktober 2002

BA (112196) 110

Bundesanstalt

Für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Lautensc hl ä g e r - P e i t e r

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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