D & P Wertpapierberatung GmbH & Co. KG |
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Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 14. Oktober 2002 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) bekannt, dass bei dem Institut D & P Wertpapierberatung GmbH & Co. KG Wangener Straße 3 82319 Starnberg der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin an. Bonn, den 14. Oktober 2002 WA 47 (114864) 110 Bundesanstalt Für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Lautensc hl ä g e r - P e i t e r |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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