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D & P Wertpapierberatung GmbH & Co. KG

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 14. Oktober 2002

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 5

Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 5 des Einlagensicherungs- und

Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) bekannt, dass bei dem

Institut

D & P Wertpapierberatung GmbH & Co. KG

Wangener Straße 3

82319 Starnberg

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin

an.

Bonn, den 14. Oktober 2002

WA 47 (114864) 110

Bundesanstalt

Für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Lautensc hl ä g e r - P e i t e r

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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