CIL Effekten-Vermittlung und Terminhandelsgesellschaft mbH |
|
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 4. Februar 2002 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. l S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bekannt, dass bei dem Institut CIL Effekten-Vermittlung und Terminhandelsgesellschaft mbH Marburger Straße 10 10789 Berlin der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender Entschädigungseinrichtung an: EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin Bonn, den 4. Februar 2002 VII 7 (110919) 110 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen
