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BAV Aktienhandel für Spezialwerte & Bayerische Emittenten GmbH

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 5. November 2001

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1

Satz 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

(ESAEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998

(BGBl. l S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom

16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bekannt, dass bei dem Institut

BAV

Aktienhandel für Spezialwerte & Bayerische Emittenten GmbH

Oberföhringer Straße 28

81925 München

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender

Entschädigungseinrichtung an:

EdW Entschädigungseinrichtung der

Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin

Bonn, den 5. November 2001

VII 7 (112858) 110

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Im Auftrag

W e u s t e n f e l d

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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