BAV Aktienhandel für Spezialwerte & Bayerische Emittenten GmbH |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 5. November 2001 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. l S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bekannt, dass bei dem Institut BAV Aktienhandel für Spezialwerte & Bayerische Emittenten GmbH Oberföhringer Straße 28 81925 München der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender Entschädigungseinrichtung an: EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin Bonn, den 5. November 2001 VII 7 (112858) 110 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag W e u s t e n f e l d |
Sonstiges
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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