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ERGON Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 8. Oktober 2001

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1

Satz 2 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

(ESAEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998

(BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom

16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266) bekannt, dass bei dem Institut

ERGON

Börsengeschäfte-Vermittlungs GmbH

Oststraße 34a

40211 Düsseldorf

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender

Entschädigungseinrichtung an:

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin.

Bonn, den 8. Oktober 2001

VII3 (110536) 100

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Im Auftrag

Struck

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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