Future Securities AG |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 5. September 2001 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), bekannt, dass bei dem Institut Future Securities AG Hermelinstraße 6 - 8 33378 Rheda-Wiedenbrück der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin an. Bonn, den 5. September 2001 V II (111454) 106 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r |
Sonstiges
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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