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Future Securities AG

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 5. September 2001

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1

des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in der

Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842),

zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001

(BGBl. I S. 266), bekannt, dass bei dem Institut

Future Securities AG

Hermelinstraße 6 - 8

33378 Rheda-Wiedenbrück

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin

an.

Bonn, den 5. September 2001

V II (111454) 106

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Im Auftrag

L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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