Eventus Gesellschaft für Vermittlung von Finanzanlagen und Wertsicherungen mbH |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 2. Juli 2001 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), bekannt, dass bei dem Institut Eventus Gesellschaft für Vermittlung von Finanzanlagen und Wertsicherungen mbH Geranienstraße 18 76185 Karlsruhe der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört der EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin an. Bonn, den 2. Juli 2001 VII7 (110972) 106 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r |
Sonstiges
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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