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Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 4. September 2000

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs.

1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs

gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998

(BGBl. 1 S, 1842) bekannt, dass bei dem Institut

Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG

Werdener Straße 4

40227 Düsseldorf

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört

folgender Entschädigungseinrichtung an:

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin

Berlin, den 4
. September 2000

VII 7 (112559) 110

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

In Auftrag,

L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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