Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung über einen Entschädigungsfall Vom 4. September 2000 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. 1 S, 1842) bekannt, dass bei dem Institut Euro Pacific Securities Service (EuPac) GmbH & Co KG Werdener Straße 4 40227 Düsseldorf der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender Entschädigungseinrichtung an: EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin Berlin, den 4. September 2000VII 7 (112559) 110 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen In Auftrag, L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r |
Sonstiges
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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