www.BeraterHaftung.de

IBB Gesellschaft für Vermittlung von internationalen Termingeschäften mbH

Bekanntmachung

über einen Entschädigungsfall

Vom 18. Januar 2000

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5

Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

(ESAEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

16. Juli 1998 (BGBl. 1 S. 1842) bekannt, dass bei dem Institut

IBB Gesellschaft für Vermittlung von internationalen Termingeschäften mbH

vormaliger Sitz:

Steinhof 51

40699 Erkrath

der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender

Entschädigungseinrichtung an:

EdW Entschädigungseinrichtung

der Wertpapierhandelsunternehmen

Postfach 04 03 47

10062 Berlin.

Berlin, den 18. Januar 2000

VII 7 (109898) 106

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

Im Auftrag

L a u t e n s c h l ä g e r - P e i t e r

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

Weiterlesen-Link
Banner
Banner