CCB - Currency & Commodity Broker (Germany) GmbH |
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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Bekanntmachung [1167 A] über einen Entschädigungsfall Vom 1. Februar 1999 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gibt nach § 5 Abs. 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) bekannt, daß bei dem Institut Currency & Commodity Broker (Germany) GmbH Brandsende 6 20095 Hamburg der Entschädigungsfall eingetreten ist. Das Institut gehört folgender Entschädigungseinrichtung an: EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen Postfach 04 03 47 10062 Berlin. Berlin, den 1. Februar 1999 II 4 (110332) 110 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Im Auftrag L a u t e n s c h 1 ä g e r - P e i t e r |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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