Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger |
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Für Anleger von Telekom-Aktien, die auf eine Entschädigung für angebliche Prospektmängel im Rahmen des Börsengangs im Jahr 2000 hoffen, gibt es wenig zuversichtlich stimmende Signale vom OLG Frankfurt am Main. Das Gericht beschäftigt sich seit geraumer Zeit in einem Musterprozess mit einer Schadenersatzklage. Rund 16.000 Anleger fordern von der Telekom ca. 80 Mio. € an Schadenersatzzahlungen, weil sie der Auffassung sind, im Rahmen des Börsengangs im Jahr 2000 hinsichtlich der Darstellung der wahren wirtschaftlichen Situation des Unternehmens getäuscht worden zu sein.
Nun hat das Gericht den Verkündungstermin für das Urteil im Musterprozess bekanntgegeben. Am 25. April 2012 soll bekannt gegeben werden, ob das Gericht in dem exemplarisch verhandelten Fall dem Kläger einen Schadenersatzanspruch zugesteht oder nicht. Allerdings ließ das Gericht bereits jetzt durchblicken, dass der Prozess wohl negativ für den Kläger ausgehen dürfte, in dem es feststellte, dass sich Anleger bei Nichtverstehen des Prospektes hätten beraten lassen müssen. Die Richterin äußerte auch ein gewisses Verständnis dafür, dass Börsenprospekte aufgrund der Komplexität der dort dargestellten Sachverhalte für Kleinanleger teilweise unverständlich sein können. Eine zu weit gehende Simplifizierung könne im Gegenteil zu Ungenauigkeiten führen, so die Richterin. Nach ihrer Auffassung könne das persönliche Gespräch mit einem Berater gerade für Kleinanleger der bessere Weg sein, um die Zusammenhänge im erforderlichen Umfang zu verstehen. Ob der zu erwartende negative Richterspruch am 25. April 2012 das letzte Wort zu diesem Thema sein wird, darf bezweifelt werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die jeweils unterliegende Partei das Urteil vom BGH überprüfen lassen wird. Man kann davon ausgehen, dass dieser sich dann eingehend mit der Frage beschäftigen wird, von welchem Wissenshorizont bei einem durchschnittlichen Kleinanleger ausgegangen werden kann. Es dürfte daher noch einige Zeit ins Land gehen, bevor sich der Streit um Schadenersatzansprüche aus dem Telekom-Börsengang im Jahr 2000 klärt. |
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