Vermögensverwaltungsfonds geschlossen |
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Der ursprünglich von der SEB aufgelegte und von der Santander Bank fortgeführte Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) ist geschlossen worden. Damit ist bis auf weiteres die Rücknahme von Anteilen an dem Fonds ausgeschlossen. Für Anleger bedeutet dies, dass sie vorerst nicht mehr an ihr dort investiertes Kapital kommen.
Der im Jahr 2008 aufgelegte Fonds investierte schwerpunktmäßig in andere Immobilienfonds, von denen sich allerdings einige bereits selbst inzwischen Schwierigkeiten befinden. Zu diesen Fonds zählen beispielsweise AXA Immoselect, CS Euroreal oder SEB Immoinvest. Bei einigen der Fonds ist derzeit noch völlig offen, ob sie jemals ihre Pforten wieder öffnen werden oder aber abgewickelt werden müssen. Für Anleger des Fonds SEB Kapitalprotekt sind dies Entwicklungen, die für sie so nicht zu erwarten gewesen sind. Denn die Anlagepolitik des Fonds zielt in eine sicherheitsorientierte Richtung mit Schwerpunkt auf festverzinslichen Wertpapieren und offenen Immobilienfonds. Entsprechend soll nach Einschätzung von Anlegerschützern der Fonds als sichere Geldanlage vermarktet worden sein. Dabei soll jedoch teilweise nicht auf immanente Risiken hingewiesen worden sein. Viele Anleger des Fonds wird es deshalb überraschen, dass die vermeintlich sichere Geldanlage nun in eine solche Schieflage geraten ist. Sie sollten sich deshalb rechtzeitig mit einem Experten über die weitere Vorgehensweise beraten. Im Falle fehlerhafter Risikoaufklärung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Anlagegeschäft rückgängig zu machen und so die Realisierung von Verlusten zu vermeiden. Im Falle des Fonds SEB Kapitalprotekt soll es auch zum Abschluss von Anlagegeschäften in den Privaträumen der Anleger gekommen sein. Bei solchen sog. Haustürgeschäften ist regelmäßig eine Widerrufserklärung vom Anleger zu unterzeichnen. Ist dies unterblieben bzw. ist die Widerrufserklärung fehlerhaft, kann der Anleger das Geschäft auch noch lange nach Abschluss widerrufen und rückabwickeln. Grundsätzlich sollte bei der Beurteilung des individuellen Einzelfalls ein in Kapitalanlagerecht erfahrener Experte hinzugezogen werden. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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