Krise bei Schiffsfonds: jetzt trifft es auch die Emissionshäuser |
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Zahlreiche Schiffsfonds haben die seit einiger Zeit andauernde Krise nicht überlebt und es steht zu befürchten, dass noch weitere folgen werden. Nun berichtet das manager magazin, dass es auch ein Emissionshaus für Schiffsbeteiligungen, Appencapital, getroffen hat. Die Gesellschaft soll zusammen mit ihrer Bereederungsgesellschaft Appencarrier Anfang Februar Insolvenz angemeldet haben.
Zwar handelt es sich bei dem Emissionshaus lediglich um eine relativ kleine Schiffsfondsgesellschaft mit vergleichsweise geringem Emissionsvolumen. Dennoch unterstreicht die nunmehr zweite Pleite eines Schiffsfonds-Emittenten die strukturelle Krise auf dem Schiffsfonds-Markt. Marktkenner gehen davon aus, dass es deshalb auch noch zu weiteren Pleiten bei ähnlichen Anbietern kommen wird. Viele Gesellschaften laufen bei ihren Schiffsfonds in eine zunehmende Überschuldung, bei der aufgrund der andauernden Krise auch kaum Aussicht auf eine erfolgreiche zukünftige Fortführung besteht. Noch halten sich viele kleinere Fondsgesellschaften mit Fremdkapitalzusagen von Banken über Wasser, aber es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch diese Reserven aufgebraucht sind oder die Geduld der Geldgeber endet. Für Anleger von Schiffsbeteiligungen bedeutet die wieder aufgeflammte Krise eine ernst zu nehmende Bedrohung ihrer Geldanlage. Vielen droht die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder gar der Totalverlust der Einlage. Andere werden über Sanierungskonzepte aufgefordert, weitere Mittel nachzuschießen, um die Insolvenz doch noch abzuwenden. Doch spätestens hier stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, weiteres gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Betroffene Anleger sollten sich deshalb gründlich über Handlungsalternativen beraten lassen. Wegen der andauernden Krise sollten Sanierungskonzepte und damit verbundene Zukunftsprognosen grundsätzlich sehr vorsichtig bewertet und einer eingehenden Analyse unterzogen werden, um den Verlust weiteren Kapitals zu vermeiden. Daneben sollte auch geprüft werden, ob und ggf. gegen wen Schadenersatzansprüche bestehen könnten. Hier ist zunächst an verschwiegene Vermittlungsprovisionen zu denken, die bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen nicht unüblich sind. Lässt sich dies nachweisen, so kann der geschädigte Anleger im Wege des Schadenersatzes ggf. die Rückabwicklung der Geldanlage verlangen. Aber auch unrichtige oder fehlende Angaben im Emissionsprospekt können Schadenersatzansprüche begründen. Aufgrund der Komplexität der meisten Sachverhalte sollte hier immer ein Experte zurate gezogen werden. Hierzu können Sie uns gerne anrufen. Wir konnten bereits bei sehr vielen Kapitalanlagen helfen, Schaden zu mindern oder zu vermeiden. - Telefon: 0 65 71-99 99 200 |
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