Kaupthing-Gläubiger: Einfordern der Zinszahlungen nicht vergessen |
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Die meisten Anleger des insolventen isländischen Bankhauses Kaupthing sind mit einem blauen Auge davon gekommen. Immerhin wurde in den meisten Fällen inzwischen die geleistete Einlage zurückgezahlt.
Dennoch sind damit noch nicht alle Ansprüche der Sparer abgegolten.
Mit der Übernahme des insolventen Bankhauses durch den isländischen Staat im Oktober 2008 wurden sämtliche Zinszahlungen eingestellt und die entsprechenden Beträge durch die Bank einbehalten. Pressemeldungen zufolge sollen sich deshalb inzwischen Ansprüche aus Zinszahlungen in Höhe von rund 30 bis 40 Mio. Euro aufgetürmt haben. Dabei ist der Status dieser Zinsforderungen nach wie vor strittig. Die mit der Abwicklung der Bank beauftragte Behörde ist der Auffassung, dass es sich bei den Zinsforderungen nicht um bevorrechtigte Forderungen handelt. Sollte sie sich mit dieser Auffassung durchsetzen würden die aufgelaufenen Zinsen möglicherweise nicht in voller Höhe ausgezahlt werden. Anlegerorganisationen vertreten jedoch die Ansicht, dass es sich bei den Zinsforderungen um bevorrechtigte Forderungen handelt, die z.B. nach deutschem Recht den Einlagen zuzuordnen sind. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Tatsache zu verweisen, dass Kaupthing-Kunden aus anderen Ländern auch die aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt wurden. Anleger sollten in jedem Fall ihre Zinsforderungen gegen die Bank bis zum 30. Dezember 2009 anmelden. Die Anmeldung ist in englischer Sprache und per Post einzureichen. Entsprechende Formulare können von der Homepage der Kaupthing-Bank heruntergeladen werden. |
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