Urteil im Telekom-Prozess kommt doch nicht so schnell |
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Zwar sah es einige Zeit lang so aus, als würde das Urteil im Telekom-Musterprozess nicht mehr lange auf sich warten lassen, doch nun wurde der für kommenden Freitag vorgesehene Schlusstermin der mündlichen Verhandlung abgesagt.
Hintergrund der Verzögerung sind neue Anträge von Klägern, über die zunächst zu entscheiden ist.
Die Verschiebung des Urteils könnte das Verfahren zusätzlich verkomplizieren, da der bisherige Vorsitzende Richter zum Jahresende in den Ruhestand geht. Dies führt zwar nicht dazu, dass das Verfahren neu begonnen werden muss, dennoch ist vor der Fortführung zunächst ein neuer Vorsitzender Richter zu benennen. Für Anleger könnte darin jedoch eine gewisse Chance liegen. Der bisherige Vorsitzende Richter hatte bisher relativ deutlich zu erkennen gegeben, dass sich für ihn bislang kein gravierender Prospektfehler im Zusammenhang mit dem Börsengang der Telekom gezeigt habe. Diese Einschätzung könnte sich möglicherweise mit einem neuen Vorsitzenden Richter ändern. Doch egal wie das Verfahren letztlich ausgeht: es gilt als sicher, dass die jeweils unterliegende Partei vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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