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Cargofresh-Insolvenz: Anleger sollten Forderungen anmelden

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Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Cargofresh AG am 1. Februar 2010 durch das Amtsgericht Reinbek sollte für Anleger, die über die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) eine Beteiligung an der Gesellschaft erworben haben, Anlass sein, ihre Forderungen schnellstmöglich anzumelden.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Forderungen als erstrangige Insolvenzforderung angemeldet und mit einem Schadenersatzanspruch aus einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung begründet werden. Da es hierbei leicht zu Fehlern kommen kann, wird dringend dazu geraten, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wie bei vielen Insolvenzverfahren ist nämlich davon auszugehen, dass nur erstrangige Forderungen überhaupt eine Chance auf Bedienung haben.

Anleger, die von der Insolvenz der Cargofresh AG betroffen sind, sollten sich jedoch nicht auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler prüfen. Haben diese im Rahmen des Anlagegeschäfts nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen bzw. die Zahlung von Vermittlungsprovisionen verheimlicht, so stehen die Chancen auf Schadenersatz gut. Die ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG wurde bereits vom Landgericht Itzehoe wegen Beratungsfehlern zu Schadenersatz verurteilt.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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