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Telekom-Musterprozess wird ausgedehnt

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In dem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main geführten Telekom-Musterprozess wird sich das Gericht auf Antrag von Anwälten des Musterklägers zusätzlich mit der Frage zu beschäftigen haben, ob die Deutsche Telekom AG in den Börsenprospekten hinreichend auf die zum Zeitpunkt des Börsengangs bereits laufenden strafrechtlichen Ermittlungen hingewiesen hat. Seinerzeit liefen zu diesem Zeitpunkt Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der fehlerhaften Bewertung des Immobilienvermögens des Unternehmens in der Eröffnungsbilanz.

Der Musterprozess gegen die Deutsche Telekom läuft seit dem Jahr 2004. Insgesamt verlangen rund 17.000 Kleinanleger Schadenersatz, weil nach ihrer Auffassung der Börsenprospekt falsche Angaben enthielt bzw. Sachverhalte verschwieg, so zum Beispiel den Kauf des US-Mobilfunkers Voicestream, der kurz nach dem Börsengang durchgeführt wurde. Ob die Ausweitung des Prozesses auf Fragen zu damaligen strafrechtlichen Ermittlungen dem Prozess die erhoffte Wende im Interesse der Kläger geben wird, muss sich noch zeigen. Bisher äußerte sich das Gericht eher zurückhaltend zu den Vorwürfen, die die Musterkläger vor brachten.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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