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Auf Scheingewinne sind auch zukünftig steuern zu zahlen

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Anleger der Finanzfirma Commodity Trading Service GmbH (CTS) sind mit ihrem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Besteuerung von sogenannten Scheingewinnen zu klagen. Das höchste deutsche Gericht hat nach Presseberichten die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.

Damit bleiben die rund 2.800 Anleger weiterhin auf den hohen Steuerforderungen sitzen, die durch Scheingewinne entstanden waren. Sie hatten sich von der CTS mit hohen Zinsversprechen ködern lassen, die Erträge wurden aber zunehmend mit dem Geld neu hinzukommender Anleger finanziert. Als dieses Schneeballsystem im Oktober 2001 schließlich zusammen brach, waren die geprellten Anleger um rund 74 Mio. € ärmer. Zudem müssen sie nun Einkommensteuer auf die rund 433 Mio. € Scheingewinne zahlen.

Um den geprellten Anlegern entgegen zu kommen, haben die zuständigen Finanzbehörden angekündigt, angemessenen Ratenzahlungen zustimmten zu wollen. Auch sei in besonderen Härtefällen ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Steuerschuld möglich. Die ist leider nur ein schwacher Trost für die zahlreichem Anleger, die auf die Machenschaften der CTS hereingefallen sind.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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