Vorsicht bei Geldanlage in Windkraft |
|
|
|
|
Die Windenergie-Branche boomt. Für Anleger bestehen inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, durch eine Geldanlage in diesem Bereich an den Marktchancen zu partizipieren. Dies ist jedoch nicht ohne Risiken.
Werden diese Risiken Anlegern transparent gemacht, so dass diese ihre Anlageentscheidung in Kenntnis dieser damit verbundenen Risiken treffen können, kann ein Investment in die Branche durchaus sinnvoll sein.
Fragwürdig ist jedoch Werbung für ein Investment, bei dem die innewohnenden Risiken nicht zur Sprache gebracht werden. Darauf weist beispielsweise die Stiftung Warentest hin und bezieht sich dabei auf eine Postwurfsendung des Windkraftkonzerns Prokon. Hier wird dem Anleger angeblich eine Geldanlage als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung" schmackhaft gemacht, obwohl tatsächlich Genussrechte angeboten werden, die letztlich eine stille Beteiligung am Unternehmen darstellen. Stille Beteiligungen zeichnen sich dadurch aus, dass der Inhaber der Beteiligung ein unternehmerisches Risiko trägt, ohne aber ein Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen zu haben. Er trägt damit grundsätzlich das Totalverlustrisiko der Geldanlage. Im Fall der Insolvenz werden Genussrechte in der Regel nachrangig behandelt, d.h. Anleger erhalten erst dann Geld zurück, wenn alle anderen Gläubiger bedient worden sind. Stiftung Warentest warnt daher zu Recht vor den Risiken einer Geldanlage in Genussrechte von Prokon. Sie ist keinesfalls mit Geldanlagen wie Festgeld oder Lebensversicherungen zu vergleichen. Das ist natürlich auch Prokon bewusst. Der ausführliche Anlageprospekt listet daher auch eine Reihe von Risiken auf, die mit der angebotenen Geldanlage verbunden sind. Anleger, die sich für eine solche Geldanlage interessieren, tun daher gut daran, nicht nur den Aussagen der Postwurfsendung glauben zu schenken, sondern auch den ausführlichen Anlageprospekt gründlich zu studieren. |
Sonstiges
Vermittlerportal
Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
Aktuelles
- Vermögensverwaltungsfonds geschlossen
- Telekom-Prozess: schlechte Aussichten für geschädigte Anleger
- Fondsexperte: Krise bei offenen Immobilienfonds setzt sich fort
- Immobilien-Dachfonds wird aufgelöst
- Solar-Pleite trifft Kleinanleger
- Futura Finanz: Ex-Chef verhaftet
- Schrottimmobilie: finanzierende Bank zu Schadenersatz verurteilt
- BaFin: Beipackzettel für Wertpapiere sind unzureichend
- Promis haften bei Werbung für Finanzprodukte
- Lehman Brothers: Abwicklung kann beginnen



