Postbank muss Bußgeld zahlen |
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Die Postbank muss wegen ihrer Praktiken beim Vertrieb von Anlageprodukten ein Bußgeld in Höhe von 120.000 € zahlen. Die Strafe wurde ihr vom Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen auferlegt.
Finanztest hatte im Herbst 2009 aufgedeckt, dass freie Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung freien Zugriff auf die Kontodaten von Postbankkunden hatten. Ihnen wurde Einsicht in sämtliche Kontobewegungen gewährt, und zwar auch dann, wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an freie Mitarbeiter widersprochen hatte. Der Postbank-Vertrieb nutzte diese Informationen dazu, Kunden zu kontaktieren, sobald ein größerer Geldbetrag auf einem Konto einging. Trotz des Wissens um die Unzulässigkeit derartiger Praktiken soll das Unternehmen seine Mitarbeiter sogar angewiesen haben, diese unrechtmäßig gewonnenen Informationen zu nutzen, die Nutzung aber vor den Kunden geheim zu halten. Für den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen stellen die Vorkommnisse bei der Postbank einen eindeutigen Verstoß gegen den Datenschutz und das Bankgeheimnis dar, der nun mit einer Geldbuße geahndet wurde. Die Postbank hat auf einen Widerspruch gegen das Bußgeld verzichtet. |
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