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Schiffsfonds-Insolvenz: Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

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Im Fall der insolventen Schiffsfondsgesellschaft Cramer Schifffahrts GmbH & Co. KG „MS Hannes C" fordert der Insolvenzverwalter nun gerichtlich die Ausschüttungen der Jahre 2006 und 2007 zurück. Anleger sollten unverzüglich prüfen, ob der Auszahlungsaufforderung eigene aufrechenbare Ansprüche entgegengesetzt werden können.

Da teilweise bereits Klagen auf Rückzahlung bei Gericht eingereicht wurden, sollten Anleger des betroffenen Fonds keine Zeit mit der Prüfung der eigenen Ansprüche verstreichen lassen. Dazu gehört auch die Anmeldung eigener Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Wird dies versäumt, besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Verteilung der Insolvenzmasse.

Für die Prüfung möglicher eigener Forderungen und die Anmeldung solcher Forderungen zum Insolvenzverfahren sollte unbedingt ein fachlich erfahrener Rechtsbeistand zu Rate gezogen werden. So kann vermieden werden, dass wichtige Fristen zum eigenen Nachteil verstreichen.

 

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