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Deutsche Bank will Einverständnis für Vermittlungsprovisionen

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Pressemeldungen zufolge bemüht sich die Deutsche Bank derzeit, von ihren Kunden das Einverständnis zu bekommen, anfallende Vermittlungsprovisionen für Geldanlagen behalten zu dürfen. Dafür verschickt sie angeblich eine sogenannte „Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte", bei deren Unterschrift sich der Kunde damit einverstanden erklärt, „dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält." Offenbar geschieht dies, um bei der Frage der Zulässigkeit von Rückvergütungen Rechtssicherheit im Verhältnis zum Kunden zu erreichen.

Generell sind Vermittlungsprovisionen für Anlagegeschäfte zulässig, solange der Kunde darüber unterrichtet wird. Sinn dieses vom BGH aufgestellten Transparenzgebots ist, dass der Kunde mögliche Interessenkonflikte seiner Bank im Rahmen der Vermittlung von Geldanlagen selbst erkennen kann. Denn möglicherweise wird ein bestimmtes Anlageprodukt nur deshalb empfohlen, weil es besonders hohe Vermittlungsprovisionen in die Kasse der vermittelnden Bank spült. Damit scheinen aber noch längst nicht alle Rechtsfragen, die mit der Zahlung von Vermittlungsprovisionen einher gehen, geklärt.

Anlegerschützer stellen zunehmend in Frage, dass Banken überhaupt Rückvergütungen, die im Rahmen eines Anlagegeschäfts anfallen, einbehalten dürfen. Sie argumentieren, dass Banken mit der Vermittlung eines Anlageprodukts eine Geschäftsbesorgung für ihre Kunden durchführen. In diesem Fall wären sie jedoch aufgrund einschlägiger Regelungen im BGB verpflichtet, alles herauszugeben, was sie im Rahmen der Geschäftsbesorgung im Auftrag des Kunden erlangt haben. Dazu würden dann auch erhaltene Rückvergütungen gehören, und zwar auch dann, wenn der Kunde Kenntnis von diesen hatte.

Möglicherweise will sich die Deutsche Bank in Kenntnis dieser noch nicht (höchst)-richterlich geklärten Frage, vorsorglich vor möglichen Klagen ihrer Kunden schützen. Verbraucherschützer raten daher, die Rahmenvereinbarung nicht zu unterschreiben.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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