ALAG-Anleger: Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen |
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Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG erhalten nach Informationen von Anlegerschützern derzeit Schreiben von einem Inkassounternehmen, in dem sie zur Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert werden.
Diese Zahlungsaufforderung soll angeblich mit einer relativ kurzen Frist versehen sein.
Über den ersten Versuch der Gesellschaft, Ausschüttungen an die Anleger zurück zu erlangen, haben wir Anfang des Jahres berichtet. Bereits damals haben wir darauf hingewiesen, dass Anleger, die sich mit solchen Erfahrungen konfrontiert sehen, nicht vorschnell kapitulieren sollten. Dem Rückzahlungsverlangen kann nämlich unter Umständen ein Schadenersatzanspruch gegenüber gestellt werden, wenn fehlerhafte Anlageberatung vorliegt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurde. Der Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann sich dabei sowohl gegen den Anlagevermittler als auch gegen die Beteiligungsgesellschaft richten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind im Falle eines Aufklärungsverschuldens Erwerber einer atypisch stillen Beteiligung so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Bereits geleistete Einlagen sind abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu erstatten und weitere Einlageverpflichtungen unzulässig. Anleger, die den Ausstieg aus einer atypisch stillen Beteiligung suchen bzw. sich mit Forderungen im Rahmen von Insolvenzen bzw. Liquidationen konfrontiert sehen, sollten sich umgehend fachlichen Rat einholen, um ihre möglichen Schadenersatzansprüche umfassend geltend machen zu können. |
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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.
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