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Deikon-Restrukturierung ist bittere Pille für Anleger

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Das von der Deikon GmbH vorgestellte Restrukturierungskonzept verlangt von den Anlegern erhebliche Opfer. Sie sollen im wesentlichen zwei Zugeständnisse machen. Zum einen soll der Zinssatz auf die jeweilige Anleihe rückwirkend zum 1. Juli 2010 auf nur noch 1 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus verlangt das Unternehmen die Absenkung des Nennwerts der Anleihen auf 40 Prozent des ursprünglichen Werts. Wenn diese beiden Schritte vollzogen sind, sind nach Angaben des Unternehmens wieder Zinszahlungen in Höhe von 3,5 Prozent p.a. auf den reduzierten Nennwert möglich.

Für Anleger bedeutet der verlangte Restrukturierungsbeitrag erhebliche Einbußen, da auf diese Weise 60 Prozent der ursprünglichen Einlage verloren gehen. Darüber hinaus ist es als keineswegs gesichert anzusehen, dass die Restrukturierung letztendlich zum Erfolg führen wird. Nach wie vor besteht hier die Gefahr des Totalverlusts. Unklar ist auch, welchen Sanierungsbeitrag die Kredit gebenden Banken zu leisten bereit sind.

Anleger sollten daher das von Deikon vorgelegte Restrukturierungskonzept sorgfältig in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht prüfen. Insbesondere, da der Erfolg der Maßnahme nicht garantiert ist, sollten bereits jetzt mögliche Schadenersatzansprüche geprüft werden. Diese können zum Beispiel aus fehlerhafter Risikoaufklärung im Rahmen des Anlagegeschäfts entstehen.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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