www.BeraterHaftung.de

Anleger des MFP 125 Medienfonds müssen Steuern nachzahlen

PDF Drucken E-Mail
Das Betriebsstättenfinanzamt der MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Produktions KG soll der Gesellschaft geänderte Grundlagenbescheide für einige der vergangenen Jahre zugestellt haben. Aus diesen soll hervorgehen, dass bestimmte bilanzierte Verluste nicht wie von der Gesellschaft gewünscht anerkannt werden. Die geänderten Bescheide sollen aufgrund einer Betriebsprüfung ergangen sein.

Für Anleger des Fonds bedeutet dies, dass auch sie geänderte Steuerbescheide erhalten, die in der Regel zu Steuernachzahlungen führen dürften. Zwar ist in solchen Fällen die Aussetzung der Vollziehung möglich, dies ist jedoch mit zusätzlichen Zinskosten auf die Steuerschuld in Höhe von 6 Prozent p.a. verbunden. Anleger, die sich nicht damit abfinden wollen, dass sie die Leidtragenden der geänderten steuerlichen Behandlung bei vielen Filmfonds sein sollen, sollten prüfen lassen, ob zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung ordnungsgemäß über alle mit der Geldanlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. Hierzu gehören neben den Verlustrisiken, die mit einer derartigen unternehmerischen Beteiligung immer einher gehen, auch die steuerlichen Risiken.

Kann ein Beratungsfehler nachgewiesen werden, weil z.B. nicht richtig über die steuerlichen Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurde, so trifft den Anlagevermittler grundsätzlich eine Schadenersatzpflicht. Für viele Anleger von Medienfonds, die sich unerwarteten Steuernachforderungen ausgesetzt sehen, kann hierin eine Möglichkeit liegen, auf den Verlusten nicht alleine sitzen zu bleiben.

 

Vermittlerportal

Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

Weiterlesen-Link
Banner
Banner