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Macron Medienfonds: es drohen erhebliche Verluste

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Für Anleger des Medienfonds Macron Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG wird es doppelt schwierig. Zum einen haben sie, ähnlich wie die meisten Anleger von Film- bzw. Medienfonds, mit der steuerrechtlichen Beurteilung der Schuldübernahmeverträge zu kämpfen, die in der Folge zu erheblichen Steuernachforderungen seitens der Finanzbehörden führen kann. Darüber hinaus trifft sie aber auch die Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG.

Dieses Bankhaus hatte für einen Teil der Lizenzeinnahmen, aus dem laufende Ausgaben des Fonds und Ausschüttungen an die Anleger finanziert werden sollten, die Schuld übernommen. Nach der Insolvenz der Bank hatte es der Einlagensicherungsfonds abgelehnt, für den Ausfall der Bank die Entschädigung zu übernehmen. Eine Klage des Fonds wurde vom Landgericht Berlin abgewiesen. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, soll durch Gesellschafterbeschluss entschieden werden.

Für Anleger des Macron Medienfonds bedeuten diese negativen Entwicklungen ein erhebliches finanzielles Risiko. Sie sollten daher prüfen, ob in ihrem Fall die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn im Rahmen des Beteiligungserwerbs Rückvergütungen geflossen sind, über die der Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Auch eine unzureichende Risikoaufklärung im Vorfeld der Anlageentscheidung kann zu Schadenersatzansprüchen führen. Bei der Klärung dieser Fragen sollte unbedingt fachliches Know How hinzugezogen werden.

 

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Vermittler sehen sich gerade in jüngster Zeit sehr häufig dem Problem ausgesetzt, dass Kapitalanlagen einen deutlich schlechteren Verlauf genommen haben, als dies in den Prospekten und durch die Initiatoren der Produkte oder sonstige Verantwortliche dargestellt wurde. Schlimmstenfalls sind sogar Totalverluste eingetreten.

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